Bundesrat schafft rechtliche Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren

Der Bundesrat hat heute mit einem Beschluss zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes rechtliche Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Kern ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen.

Bosch-Automatisiertes Fahren
Bild: Bosch

Mit dem Gesetz wird eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen (z. B. bei einem geplatzten Reifen). Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines Datenspeichers („Blackbox“) vorgeschrieben

Verkehrsminister Alexander Dobrindt: „Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils. Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt. Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich. Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“

Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) kommentierte: „Die deutsche Automobilindustrie begrüßt den Gesetzentwurf, denn damit wird ein wesentlicher Schritt für die Nutzung hochautomatisierter Fahrzeuge auf deutschen Straßen getan. Das automatisierte Fahren wird den Straßenverkehr sicherer, effizienter und komfortabler machen.“

[Quellen: BMVI, VDA]

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